Bewässerung aus Bächen oder Teichen ist im Saale-Orla-Kreis wieder möglich

19. April 2024 - Seit fast fünf Jahren gültiges Verbot zur Wasserentnahme ist aufgehoben / Entnahme mittels Pumpe nur mit Genehmigung erlaubt

Wasser spritzt aus einem Gartenschlauch (Symbolfoto).Wasser spritzt aus einem Gartenschlauch (Symbolfoto).

Schleiz. Das Entnahmeverbot von Wasser zur Bewässerung aus Bächen, Flüssen, Teichen und allen weiteren oberirdischen Gewässern, das seit dem Sommer 2019 im Saale-Orla-Kreis galt, ist aufgehoben.  „Aufgrund der sehr ergiebigen Niederschläge seit vergangenem Herbst haben sich die Wasserstände der oberirdischen Gewässer im Saale-Orla-Kreis sowie die Grundwasserstände deutlich erholt. Die Mindestwasserführung in den Gewässern ist derzeit gewährleistet und die meteorologischen- und hydrologischen Bedingungen lassen eine normale Gewässerbenutzung wieder zu“, informiert Heiko Günther, der Leiter des Fachdienstes Umwelt im Landratsamt Saale-Orla-Kreis.

Angesichts dieser günstigen Bedingungen des Wasserhaushalts, wie es sie nun schon seit fünf Jahren nicht mehr gab, wurden die Allgemeinverfügungen vom 15. Juli 2019 und 16. August 2022 aufgehoben, in denen das Entnahme-Verbot festgeschrieben war. „Ziel der Untersagung war der Schutz des Ökosystems Wasser als Lebensraum für unzählige Pflanzen, Tiere und Kleinstlebewesen, das durch die niedrigen Wasserstände oder gar das Trockenfallen von Gewässern in den Sommern 2019 bis 2023 erheblich beeinträchtigt und gestört wurde“, erinnert Wasser-Experte Heiko Günther an die Hintergründe des Verbots.

Zu bedenken ist, dass die Entnahme von Wasser zur Bewässerungen aus Bächen, Flüssen, Teichen oder Seen nur für das Schöpfen mit Handgefäßen ohne Weiteres erlaubt ist. Für die Wasserentnahme mit einer Pumpe ist zwingend eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Genehmigungen, die bereits vor dem Verbot von 2019 erteilt wurden, – beispielsweise für Landwirtschaftsbetriebe oder Sportvereine – sind nun wieder in Kraft.

Mit der Entscheidung zur Aufhebung des Verbots herrscht für dieses Jahr Sicherheit hinsichtlich der Bewässerungsmöglichkeiten. „Die Grundwasserstände verändern sich nur sehr langsam, weswegen sich selbst ein trockener Sommer vorerst verkraften ließe“, erklärt hierzu Heiko Günther. Über das laufende Jahr hinaus möchte er jedoch keine Aussage treffen. „Ob wir den Normalzustand auch für den Sommer 2025 aufrechterhalten können, lässt sich noch nicht sagen. Wir werden uns die Wasserstände im kommenden Frühjahr wieder genau ansehen und daraufhin eine Entscheidung treffen“, so der Leiter des Fachdienst Umwelt.